Die Jusos fordern eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes hinsichtlich der Mitbestimmung Auszubildender und Dualer Studentinnen. Hierzu sollen die Pargraphen 60, 61 und 64 des Betriebsverfassungsgesetzes geändert werden. Im Genauen bedeutet dies: •60 Abs. 1 wird geändert zu: In Betrieben mit in der Regel mindestens drei Arbeitnehmerinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmerinnen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind oder Praktikantinnen, die mindestens drei Monate im Betrieb tätig sind oder duale Studentinnen sind, werden Jugend-und Auszubildendenvertretungen gewählt. •61 Abs. 2 wird geändert zu: Wählbar sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmerinnen des Betriebs; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend-und Auszubildendenvertreter*innen gewählt werden. •64 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.