 
        Wir fordern einen solidarischen Schuldenschnitt für alle Gemeinde und Kommunen. Kommunalschulden machen circa einen Anteil von 6,8% der gesamten Staatsschulden aus, führen jedoch dazu, dass vielerorts Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder völlig beschnitten sind. Eine Umverteilung dieser Schulden auf den Bund würde aufgrund einer Umverteilung der Zinslasten von Gemeinden auf den Bund dazu führen, dass die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen steigen. Falls die direkte Übernahme aller Kommunalschulden durch den Bund aufgrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse und Widerstands der CDU im Bundestag bei der Aufweichung nicht möglich sein sollte, fordern wir die Einrichtung eines kommunalen Entschuldungsfonds. Der Fonds soll jährlich mindestens 5% der kommunalen Schulden (Stichtag 01.01.2021) übernehmen, wobei die Priorität auf hoch verschuldeten Kommunen liegen soll. Bei den Schulden sind nicht nur die langfristigen Schulden der Kernhaushalte zu berücksichtigen, sondern insbesondere auch ausgelagerte Schulden (in Extrahaushalten oder sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen) und Kassakredite. Die Bundesländer, die bereits eine eigene Art von kommunalen Entschuldungsfonds haben (z.B. Hessen), sollen dafür entschädigt werden. Die Schulden von Bundesländern, die gleichzeitig Träger kommunaler Aufgaben sind, werden zu 20% berücksichtigt. Die Gesamtfinanzierung des Fonds erfolgt aus laufenden Bundesmitteln. Weiterhin sind flankierende Maßnahmen, um strukturelle Defizite in Bezug auf kommunale Einnahmen und Ausgaben zu reduzieren, um einer Neuverschuldung strukturschwacher Kommunen entgegenzuwirken, notwendig. Daher fordern wir:
Analyse: Kommunen und deren Handlungsfähigkeit sind aufgrund der direkten Schnittstell, die diese zwischen Staat und Bevölkerung darstellen, ein enorm wichtiges Element in föderalen Demokratien. Mangelnde Kitaplätze, schlechte Infrastruktur, schlecht ausgestattete Schulen und Kindergärten ergeben sich aus finanzieller kommunaler Handlungsfähigkeit oder einer sehr starken Einschränkung dieser. Teilweise ist diese finanzielle Notlage durch Eigenverschulden, aber auch durch Strukturwandel entstanden, dem die Kommunen als solches nichts entgegenzusetzen haben bzw. hatten. Kommunen in ihrer Funktion als Dienstleister für Demokratie und Gemeinwesen müssen jedoch handlungsfähig sein und bleiben. Um aus dem Status quo mit seiner finanziellen negativspirale für viele Städte und Gemeinden auszubrechen, ist ein Umdenken in der aktuellen Schuldenstruktur und der Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben notwendig. Unmittelbar ergibt sich daraus die Notwendigkeit eines Schuldenschnitts für alle Gemeinden und Kommunen. Weiterhin sehen wir vor allem Reformbedarf hin zu planbaren kommunalen Einnahmen. Hierbei sollen mehr Nutzer der örtlichen Infrastruktur mit in die Pflicht genommen werden, aber gleichzeitig an anderer Stelle entlastet werden. Weiterhin müssen die Beiträge zur Sozialhilfe, die in einigen Kommunen bis zu 85% des Haushaltes stemmen, reduziert und gedeckelt werden. Hierzu müssen auch dem Konnexitätsprinzip gerecht werdende Zahlungen vom Bund an die Kommunen zum Bewältigen dieser Aufgaben ermöglicht werden. Ein Schuldenschnitt kann nur dann erfolgreich sein, wenn die strukturellen Probleme, wie schlecht planbare Einnahmen und hohe Ausgaben für Sozialhilfe, gelöst werden und Kommunen dadurch nachhaltig finanziell handlungsfähig werden.