Um die Klimaziele zu erreichen und eine Klimakatastrophe noch einigermaßen eindämmen zu können, muss der Emissionsausstoß drastisch gesenkt werden. Viele Lösungsvorschläge zielen darauf ab, das einzelne Individuum in Verantwortung zu nehmen und zu zwingen, seinen sogenannten ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Dies lässt jedoch völlig außen vor, dass solche Maßnahmen lohnabhängig Beschäftigte meist viel härter treffen als Kapitalistinnen, deren Wirtschaftssystem für die Klimakrise überhaupt erst verantwortlich ist. So sind 100 große Unternehmen (meist in der Energiewirtschaft) für über 70% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Diese naturzerstörerische Dynamik steht in direktem Zusammenhang mit der sozialen und materiellen Verschlechterung der Lebensbedingungen von hunderten Millionen Menschen, die unter Elend, Arbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen leiden, durch die der Kapitalismus seine Profite und Reproduktion sichert. Revolutionärer Systemwandel statt Klimawandel ist also die einzige Lösung, die nachhaltig für eine Überwindung der Klimakrise führen kann. Als eine kurzfristige und schnell einzuführende Maßnahme sehen wir eine Verteuerung des CO2 Ausstoßes, die jedoch sozial ausgeglichen werden muss. Die aktuellen Gesamtemissionen in Deutschland lagen 2017 bei 907 Mio. Tonnen. Und somit auf dem selben Niveau wie 2014/15. Trotz gegenteiliger Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber internationalen Klimaschutzabkommen werden CO2-Emissionen derzeit also nicht gesenkt. Es zeigt sich, dass es aktuell keinen wirkungsvollen Mechanismus gibt, der uns Emissionen einsparen lässt. Aktuell gibt es zwei verschiedene Marktmechanismen, die durch eine Emissionsbepreisung zur Reduktion von Emissionen führen: Ein nationaler Zertifikate-Handel oder eine CO2-Steuer (angewandt auf alle Emissionen). Wir als Jusos fordern eine nationale CO2-Steuer, die an der Erzeugung der Emissionen ansetzt und diese durch sukzessive Erhöhung weiter sinken lässt. Nur mit einer CO2-Steuer ist überhaupt eine sozialverträgliche Reduktion von Emissionen möglich. Diese soll zusätzlich zum bestehenden Emissionshandel in allen Sektoren eingeführt werden. Dabei findet die Besteuerung früh in der Wertschöfpungskette fossiler Energieträger bei den Kraftwerksbetreibern, Industriebetrieben und Raffinerien statt. Somit handelt es sich nicht um eine neue Konsumsteuer für die Verbraucherinnen, sondern um eine Lenkungssteuer, die im wettbewerblichen Bereich Emissionseinsparungen anreizt. Da Unternehmen, solange sie nicht wirksam CO2-Emissionen einsparen, die höheren Preise an die Verbraucherinnen weitergeben, darf das nicht auf sozial Schwächere zurückfallen. Mit den steuerlichen Mehreinnahmen sollen daher sozial Schwächere entlastet werden. Zeitnah müssen unsere hier formulierten Maßnahmen auf europäischer Ebene angepasst und angewendet werden. Konkret fordern wir eine umfassende Besteuerung von CO2-Ausstoß mit 45 Euro pro emittierter Tonne CO2, welche bis zum Jahr 2030 kontinuierlich auf 205 Euro pro Tonne CO2 ansteigen soll, eine Doppelbepreisung zu bestehenden Mechanismen wird dadurch verhindert, dass ausschließlich das Instrument mit dem höheren Preis greift.. Da Unternehmen, solange sie nicht wirksam CO2-Emissionen einsparen, 33den erhöhten Preis an die Konsumentinnen weitergeben, würde ein Steuersatz von sofort 205 Euro pro Tonne die privaten Haushalte überlasten. Wir bevorzugen daher eine schrittweise Annäherung an diesen Ziel-Preis. Bei einem durchschnittlichen CO2 Ausstoß von 8,89t pro Jahr und Kopf in Deutschland, würde dies, ohne die Berücksichtigung einer sukzessiven Verhaltensanpassung, bei 45 Euro Steuer ein Steueraufkommen von 32,8 Milliarden Euro ergeben. Wir schätzen, dass sich der geringere CO2-Ausstoß durch die Einsparung von Emissionen und die Zusatzeinnahmen durch die schrittweise Erhöhung des Steuersatzes in etwa die Waage halten werden. Mit höherem Einkommen steigt bei Privatpersonen die Inanspruchnahme CO2-intensiver Güter und Dienstleistungen kontinuierlich an. Jedoch müssten Menschen mit geringerem Einkommen einen größeren Prozentsatz ihres jeweiligen Einkommens zusätzlich aufwenden. Wir empfehlen daher einen umfangreichen Sozialausgleich, finanziert aus dem Steueraufkommen, welchen wir später genauer erläutern. Überproportional stark belastet würden auch Pendlerinnen, sowie Menschen, deren Wohnung nicht 32 an das Gasnetz angeschlossen ist. Soziale Härten müssen durch staatliche Maßnahmen und Regulierungen verhindert bzw. ausgeglichen werden. Für Produkte, deren Wettbewerbsfähigkeit durch die CO2 Steuer akut gefährdet wäre, kann eine Grenzausgleichssteuer (betrifft Importe) und soweit beihilferechtlich zulässig eine Kompensation der Mehrbelastung durch die CO2 Steuer (betrifft Exporte) eingeführt werden. Das soll jedoch nur erfolgen, wenn damit eine Verlagerung der Emissionen (Carbon Leakage) verhindert werden kann. Dieses Steuerkonzept sorgt zum einen für einen 45enormen Mittelzuwachs für den Staat um die Klimakrise und soziale Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und sorgt gleichzeitig für einen starken finanziellen Anreiz bei der Bevölkerung den jeweiligen CO2-Ausstoß zu senken. Da bei sehr hohen Einkommen die Preiselastizität der Nachfrage nach CO2 Ausstoß jedoch immer geringer wird, was heißt, dass Menschen mit sehr viel Geld sich durch erhöhte Preise weniger stark vom CO2 Ausstoß abhalten lassen, schlagen wir im Weiteren auch noch einige ordnungspolitische Maßnahmen vor, mit dem der CO2 Ausstoß der obersten Einkommensschichten eingedämmt werden könnte. Die bisherigen Erfahrungen des Emissionshandels zeigen ein schwieriges Bild. Zum einen sind die Reduktionsziele des ETS (21 Prozent von 2005-2020) zu wenig ambitioniert, um die Ziele des Klimaschutzabkommen von Paris zu erreichen. Zum anderen zeigen sie, dass die Wirksamkeit des ETS für den Klimaschutz bisher gering war und die Wirkungen der letzten Reform vom April 2018 zur Erreichung der Klimaschutzziele zu spät kommen. Kostenlos ausgegebene Zertifikate, führten in der Kombination mit zu niedrig angesetzte Einsparzielen, zu geringer Nachfrage an Zertifikaten und damit zu niedrigen CO2-Preisen und Zertifikatsüberschüssen. Dadurch erlangte die energieintensive Industrie zwischen 2008 und 2014 zahlreiche Gewinne in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Ein Beispiel ist der Verkauf von kostenlos zugeteilten oder günstig eingekauften Emissionszertifikaten. Dies wiederum bedeutet eine kostenlose Zuteilungen und niedrige Kosten für ETS-Zertifikate, was zu weniger Geld und Anreize für Investitionen führt. Nichtsdestotrotz ist der Emissionshandel im bereich der stark emittierenden Sektoren das adäquate Mittel zur Reduktion von CO2. Jedoch müssen die Ziele hochgeschraubt werden. Die fehlenden Maßnahmen müssen nachjustiert werden und die bisherigen Fehler eingestellt. Und selbst wenn eine Wirksamkeit des Emissionshandelssystems zukünftig gegeben sein sollte, deckt dieses System immer noch nur knapp die Hälfte der in der EU verursachten Treibhausgasemissionen ab, zumal bisher nur die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie im Emissionshandel umfasst sind. Eine Ausweitung des Emissionshandels auf die bisher nicht erfassten Betriebe des produzierenden Gewerbes, sowie die Sektoren Verkehr und Gebäude gilt nach aktuellen Einschätzungen (Stiftung Umweltenergierecht, DIW u.a.) als nicht praktikabel. Um dennoch die Emissionsreduktion auch in diesen Sektoren deutlich zu steigern und eine Erreichung der Klimaziele über alle Sektoren hinweg zu erzielen, fordern wir eine CO2-Steuer. In den vom Emissionshandel erfassten Bereichen, sollte die CO2-Steuer in Form eines Mindestpreises erhoben werden, den die CO2-Zertifikate nicht unterschreiten dürfen. Dieser Mindestpreis steigt mit der Zeit an. bung der CO2-Steuer in allen Sektoren erreichen wir, dass insbesondere im wettbewerblichen Bereich Emissionseinsparungen erzielt werden können, ohne einen unmittelbaren Anstieg der Verbraucherinnenpreise zu bewirken. Klimafreundliche Produktionsformen zur Vermeidung der Mehrbelastung durch die CO2-Steuer werden somit zum Wettbewerbsvorteil. In den Bereichen, in welchen die CO2-Steuer unmittelbar die Endverbraucherinnen belastet (Heizen, fossile Treibstoffe) ist die Flankierung mit Einzelmaßnahmen und Anreizsystemen zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unerlässlich. Neben der unmittelbaren Wirksamkeit ist das preissetzende Instrument der CO2-Steuer dem mengenbasierten Instrument des Emissionshandels deutlich überlegen, weil es Planbarkeit und Investitionssicherheit für alle Akteurinnen bringt. Der vorab festgelegte Anstieg des CO2-Preises schafft ein Umfeld, in dem frühzeitige Investitionen in klimafreundliche Technologien getätigt werden, ohne dass ein Preisverfall wie im Emissionshandel befürchtet werden muss. Diese CO2-Bepreisung soll auch dazu führen, unsere Forderung nach einem unverzüglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung so schnell und so verträglich wie möglich umzusetzen. Durch begleitende, direkte Anreizsysteme (EEG, Kaufprämie für klimafreundliche Heizungssysteme etc.), öffentliche Ausgaben für klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur und die fortbestehende Mengenbegrenzung des EU-ETS im Energie-und Industriebereich kann die Erreichung der Klimaziele sichergestellt werden.
Die Mittelverwendung der Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen in verschiedene Bereiche gegliedert werden.
Der hauptsächliche Sozialausgleich, um die Regressivität einer CO2-Steuer zu bekämpfen, kommt nach unserem Konzept aus einer pauschalen Transferleistung an alle Einwohnerinnen des Landes. Weiterhin sollen ein Teil der durch die CO2 Bepreisung entstehenden Einnahmen dazu genutzt werden, schrittweise Stromsteuer und EEG Umlage zu senken. Dadurch entsteht ein weiterer sozialer Ausgleich, da Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional durch Stromkosten belastet werden und damit einem potentiellen Armutsrisiko, sowie eine mögliche Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe in betroffenen Haushalten vorgebeugt werden. Von Menschen, welche ein Einkommen oberhalb des Medianeinkommens verdienen, sollen dieser Betrag über die Einkommenssteuer wiederzurück an den Staat fließen. Dieser Betrag soll sich im Gegensatz zur Steuer 92nicht sukzessiv ansteigen. In unserer Überlegung, was eine sozial gerechte CO2-Steuer ausmachen würde, kamen wir zu dem Ergebnis, dass es eine Steuer sein muss, welche Mehrbelastung in der unteren Einkommenshälfte ausschließt, sowie jenen zu Gute kommt, welche in Zukunft am meisten an den Folgeschäden des Klimawandels leiden werden, also Menschen mit geringen finanziellen Mittel, sowie nachfolgenden Generationen. Dies erfüllen wir mit diesem Konzept. Dieses Konzept stellt eine enorme Erleichterung für Familien dar, da Kinder ab Geburt von der jährlichen Ausgleichszahlung profitieren, aber nochmal einen wesentlich geringeren CO2-Ausstoß vorzuweisen haben, als Erwachsene. Desweiteren stellt die finanzielle Mehrbelastung dieser Steuer aufgrund höherer Lebenshaltungskosten die Bewohnerinnen urbaner Gebiete tendenziell schlechter als die Landbevölkerung. Dies wird nach unserer Einschätzung allerdings dadurch ausgeglichen, dass es für die Stadtbevölkerung durch den sehr viel besseren ÖPNV leichter ist, im Transportsektor CO2 einzusparen als für die Landbevölkerung. Härtefallregelungen Bei der Bepreisung von CO2 besteht die Gefahr, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unterschiedlich hart getroffen werden. So ist davon auszugehen, dass Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen und ohne nennenswerte Vermögen stärker belastet werden als finanziell gut situierte Haushalte. Wir wollen dies mit geeigneten Mitteln ausgleichen. Fonds als opt-in-Konstrukt erweisen sich in der Praxis als Modell mit hohen Hürden, von welchem besonders finanzschwache Haushalte keinen Gebrauch machen, egal wie viele Beratungsleistungen angeboten werden und sind daher nicht geeignet um Härten auszugleichen.
Neben der direkten Rückvergütung der Einnahmen aus der Emissionsbepreisung werden die verbleibenden Einnahmen aus der CO2-Steuer direkt und zweckgebunden für Klimamaßnahmen verwendet. Dies soll vor allem durch die Investition in die Daseinsvorsorge geschehen. Dadurch profitieren vor allem diejenigen, die auf staatliche Angebote und Infrastuktur angewiesen sind. Aus den Mitteln zur weiteren Reduktion von Emissionen sollen verschieden Bereiche und politischen Anwendungen gefördert werden. So sollen vor allem Kommunen zusätzliche Gelder bekommen, wenn sie Projekte und Förderungen zur Emissionsneutralen umsetzen. Damit der ÖPNV endlich den Durchbruch als attraktivere Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) schafft, muss er nicht nur massiv ausgebaut werden, sondern auch kostenfrei für alle zugänglich sein. Die Reaktivierung von stillgelegten Strecken soll daher verstärkter als bisher anvisiert werden. Der kostenfreie ÖPNV wäre das Rückgrat einer Verkehrspolitik, die das Ziel hat, allen den gleichen Zugang zu klimafreundlicher Mobilität zu ermöglichen.
Eine weitere Maßnahme, für die wir uns im Zuge des neuen Konzepts aussprechen, ist unabhängig von einer umfassenden Website, die zusätzliche Einrichtung von Beratungszentren zum Thema „umweltschonendes Verhalten und Reduzierung der CO2 Kosten“. Diese Beratungsstellen sollen in den jeweiligen Umweltämtern der Landkreise untergebracht werden und in regelmäßigen Abständen, etwa einmal im Monat, Beratungen in jedem Rathaus vor Ort anbieten und Menschen proaktiv beraten. Die oberste Priorität der Beratungsstellen soll sein, Hürden abzubauen und Informationen niederschwellig zugänglich zu machen. Uns ist bewusst, dass das Einlesen und Verstehen eines neuen umfassenden Steuerkonzept abschreckend wirkt. Dabei kann es passieren, dass der positive Effekt, nämlich der Zusammenhang zwischen der Reduzierung des CO2 Ausstoßes und dem gleichzeitigen Sparen von Geld auf den ersten Blick von den Bürgerinnen nicht erkannt wird. Genau das wollen wir verhindern, indem wir im direkten Kontakt mit geschulten Mitarbeiterinnen die Ängste nehmen und eine Vertrauensbasis schaffen. Zunächst können so die wichtigsten Punkte des Steuerkonzepts nochmal geklärt werden und anschließend individuell Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie CO2 reduziert und so gleichzeitig Geld gespart werden kann. Der Fokus soll dabei darauf liegen, wie der CO2 Ausstoß verringert werden kann und Informationen dazu leicht und niederschwellig zugänglich zu machen. Insgesamt soll das negative Bild gegen die Steuer abgebaut werden und die Konzentration auf den eigentlichen Nutzen gelenkt werden: den nachhaltigen Abbau von CO2. Des Weiteren wollen wir die Beratungsstellen, als ein Feedbacksystem nutzen, um direkte Rückmeldungen von den Bürger*innen zu dem Thema zu bekommen, Daten zur Effizienz der Maßnahme zu erheben und Verbesserungsvorschläge schnell umzusetzen.
In der öffentlichen und medialen Diskussion der Klimakrise hat der Flugverkehr, als Sinnbild für Klimaschädlichkeit, einen besonderen Raum eingenommen. Es stimmt, dass Flugreisen bezogen auf die Pro-Kopf-Emissionen besonders klimaschädlich sind. Zugleich ist der Bereich der Luftfahrt einer der wohl am schwierigsten zu dekarbonisierenden Sektoren, da alternative klimafreundliche Technologien sich noch weiterentwickeln müssen, um bezahlbar zu sein. Und eben gerade weil für Langstreckenflüge keine sinnvollen Alternativen existieren, es aber ein enormer Rückschritt wäre, auch Normal-und Geringverdienern die Möglichkeit gelegentlicher Langstreckenreisen zu nehmen, ist eine Reduktion des Flugverkehrs durch Verteuerung keine Lösung und sozial ungerecht. Wir fordern daher, die Reduktion des Flugaufkommens vorrangig auf Kurzstrecken zu konzentrieren, wo bereits heute durch Fernzugverbindungen klimafreundliche Alternativen existieren und perspektivisch stärker ausgebaut werden. Flüge für Strecken unter 1000 km sollten keine mehr stattfinden. Um dem Ziel einer zukünftig klimafreundlicheren Luftfahrt näher zu kommen, sollten bereits heute Quoten für die Beimischung von CO2-neutralem synthetischen Kerosin festgelegt werden, die bis 2030 auf 100 % ansteigen. Dabei sind strenge Kriterien für die Umwelt-und Klimafreundlichkeit dieses Kerosins festzulegen, die z.B. mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrierende Flächennutzung für die Produktion von biogenem Treibstoff verhindern. Durch diese Quotenregelung steigen die Preise für Langstreckenflüge nur moderat, so dass sie nach wie vor für viele Leute bezahlbar bleiben. Durch die steigende Nachfrage nach synthetischen Kraftstoffen werden Skaleneffekte und Kostenreduktion der Produktion langfristig die Mehrkosten kompensieren. Als Sozialistinnen ist uns jedoch klar, dass eine langfristige Lösung der Klimakrise nur durch die Enteignung der Kapitalistinnen und die demokratische Kontrolle der Wirtschaft durch die arbeitende Klasse erreicht werden kann. Dadurch würde die Wirtschaft vom Zwang der Profitmaximierung befreit und es könnte demokratisch entschieden werden, was, wie und wo produziert wird. Auch Forschung und Wissenschaft wären vom Diktat des Kapitals befreit. Die nötigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, Technologien und Produktivkräfte, um mit dem Klimawandel fertigzuwerden, sind noch längst nicht vorhanden. Deshalb muss die Forschung ausgeweitet und finanziell stärker unterstützt werden. Im Kapitalismus aber zerstören diese Kräfte den Planeten. Deshalb braucht es eine starke, umweltbewusste Arbeiter*innenbewegung, die an der Seite der bereits existierenden Klimabewegung streikt und die Systemfrage in den Fokus der Klimadebatte rückt.