Der primäre Sektor hat einen Anteil von heute nur rund 2% am BIP. Gleichzeitig hängen an diesem Sektor elementare Grundbedürfnisse wie etwa die Nahrungsmittelversorgung oder auch die Funktionsfähigkeit unserer Ökosysteme. Der voranschreitende Verlust der Biodiversität, Störungen im Wasserkreislauf, die Übernutzung und der Verlust von Böden, das drohende Waldsterben uvm. sind direkte Folgen des menschengemachten Klimawandels und der Art und Weise, wie diese natürlichen Ressourcen bewirtschaftet wurden und werden. Zudem zeigen sich gerade im Landwirtschaftsbereich weltweit die Folgen des auf Gewinnmaximierung ausgelegten Wirtschaftssystems: Akkumulation von Eigentum an Boden und Produktionskapazitäten in den Händen weniger, Missachtung und Dumping sozialer, ökologischer Standards und des Tierwohls sowie irreversible Schädigung der natürlichen Lebensgrundlagen. Und wie auch in vielen anderen Wirtschaftsbereichen, werden diese gerade auch globalen Ungleichheiten nicht reduziert, sondern können durch Handelsregime zementiert oder sogar verstärkt werden. Es ist an der Zeit, diesen fatalen Trends eine moderne Politik entgegenzusetzen, die den Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit legt und globale sowie lokale Ungleichheiten abbaut. Von zentraler Bedeutung ist dafür, dass jegliche Form landwirtschaftlicher Produktion wieder in ein gesundes Verhältnis zu den dafür vor Ort erforderlichen Flächen gebracht wird. Wir wollen vielfältige Betriebsformen und -größen: Es darf nicht sein, dass ein einziger Betrieb einen ganzen Landstrich und die damit verbundenen Produktionsketten kontrolliert. Boden und Einkommensmöglichkeiten müssen gerecht verteilt sein. Zudem können nur so die natürlichen Kreisläufe, Wasser- oder Nährstoffkreisläufe wieder geschlossen und weiterer Schaden von den Ökosystemen abgewendet werden. Seit Jahrzehnten zeigt sich weltweit ein Trend zum Verlust von Böden. Dieser Trend wird nicht aufzuhalten sein, wenn nicht endlich ein Umdenken stattfindet: Eine Verwertungslogik, die, für kurzfristig maximalen Profit, Böden über ihre Regenerationsfähigkeit hinaus ausbeutet, darf es nicht mehr geben. Neben dem Schutz solcher Flächen, muss die kombinierte Nutzung Vorrang bekommen vor der einseitigen Nutzung. Das betrifft u.a. die Nahrungsmittelproduktion, Energiegewinnung und den Artenschutz. Vielmehr noch muss die Produktion von Nahrungsmitteln Vorrang bekommen vor der Produktion von Futtermitteln für Tiere. Der Umgang mit den Flächen muss grundsätzlich auch die Auswirkungen auf den Treibhausgashaushalt (THG-Haushalt) berücksichtigen und im Einklang mit der zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels erforderlichen THG-Emissionsminderung geschehen. THG-Quellen wie etwa die Methan-Emissionen der Fleisch- und Milchproduktion müssen massiv reduziert werden, während THG-Senken (Wälder, Moore, Böden) geschützt und ausgeweitet werden müssen. In diesem Sinne muss folglich, wo noch nicht geschehen, eine konsequente Quantifizierung des Treibhausgaspotenzials der jeweiligen Flächennutzung erfolgen. Darauf aufbauend müssen die Emissionen bepreist/besteuert werden. Die Umsetzung all dieser Ziele erfordert Rahmenbedingungen, die das Verhältnis von Eigentum an Grund und Boden sowie Bewirtschaftung des Bodens grundlegend neu ordnet. Nicht mit dem Eigentum per se soll Geld verdient werden, sondern mit der gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung desselben. Öffentliche Gelder, wie etwa die europäischen Agrarsubventionen, sollen künftig nur noch für öffentliche Leistungen und im Sinne voranstehender Ziele gewährt werden. Wir wollen die Direktzahlungen der ersten Säule abschaffen. Handelsbeziehungen müssen fair sein, Ungleichheiten reduzieren, soziale, ökologische und Tierwohlstandards einhalten und verbessern und dürfen nicht weiter der ungebremsten Kapitalakkumulation dienen. Aus Ländern, in denen Hunger herrscht, sollen keine Grundnahrungsmittel oder Agrarprodukte, die mit deren Produktion in Konkurrenz stehen, importiert werden, wenn dadurch eine Verbesserung der Lage möglich ist. Gleichzeitig sollen die Einkommen von Landwirt*innen, die für den Export produzieren, nicht gefährdet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass das EU- Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten wirkungsvoll umgesetzt und gegebenenfalls nachgeschärft wird. Nicht zuletzt und bis auf weiteres muss die Zuweisung der Klima- und Umweltschäden verursachergerecht erfolgen. Die Verteilung von Land ist heute in der EU sehr ungleich verteilt. Heute besitzen 2,7% aller Betriebe 50% der europäischen Fläche. 80% der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gehen an die größten 20% der Betriebe. Auch bei einem Pachtverhältnis fließen die Direktzahlungen indirekt an die Landeigentümer*innen, da diese den Pachtpreis erhöhen, wenn das Einkommen ihrer Pächter*innen durch die Direktzahlungen angehoben wird. Dies bedeutet eine Abschöpfung der EU-Gelder von Landeigentümer*innen, einen Anstieg der Pachtpreise und macht Land zur reinen Wertanlage oder zu einem Spekulationsobjekt für Investor*innen. Besonders betroffen sind osteuropäische Länder durch zunehmendes "Land Grabbing", d.h. den Erwerb von Landeigentum durch oftmals ausländische Privatinvestoren oder Konzerne als Kapitalanlage. Was die Forstflächen in Deutschland angeht, sind 48% Privatwald, 29% Staatswald der Länder, 3,5% Staatswald des Bundes und 19,4% Körperschaftswald. Hier ist eine Veränderung der Nutzung vonnöten, hin zu einer der ökologischen Herausforderungen entsprechend. Dabei müssen insbesondere die Staatswälder eine hervorgehobene Rolle spielen. In Deutschland sind 64% der Fläche unter Pacht. Die Pachtpreise steigen deutschlandweit auf immer neue Rekordlevel, mit regional teils extremen Entwicklungen. Das stellt besonders bäuerliche Betriebe und junge Menschen, die sich in der Landwirtschaft eine Existenz aufbauen wollen, vor immense Herausforderungen. In der Folge weichen kleinbäuerliche Betriebe immer mehr wachsenden industrialisierten Agrarbetrieben. Mit dem Sterben kleiner Betriebe werden verbleibende Betriebe immer größer. Mit der Betriebsgröße steigen in der Tendenz die Größe der Schläge (Ackerfläche) und die negativen Auswirkungen für die Artenvielfalt. Hier muss politisch entgegengesteuert werden. Auf EU-Ebene fordern wir: EU-Subventionen müssen angepasst werden, sodass Kleinstbetriebe, Nebenerwerb und Neugründungen überproportional profitieren. Schluss mit dem Gießkannenprinzip der Flächensubventionen. CDU und CSU geben vor, die familiären Betriebe im Blick zu haben, fördern aber mit ihrer Politik klar die Monopolisierung der Landwirtschaft. Die Agrarlobby-Studie des NABU aus dem Jahr 2019 ist hier beispielhaft. So wird der Rechtsbegriff der "ungesunden Landverteilung", welcher entscheidend für die Genehmigung von Landkauf ist, meist "wachstumsfördernd" ausgelegt und somit dem expandierenden Unternehmen ein Allgemeininteresse angedichtet. Kleine Betriebe, gerade solche im Nebenerwerb, haben dabei das Nachsehen.
Es braucht nicht weniger als einen Paradigmenwechsel weg von der "Wachsen oder sterben"- Philosophie des Bauernverbands. Auf Bundesebene fordern wir: EU-Subventionen müssen angepasst werden, sodass Kleinstbetriebe, Nebenerwerb und Neugründungen, sowie Landwirt*innen, die besonders nachhaltig und umweltfreundlich wirtschaften, besonders profitieren. Schluss mit dem Gießkannenprinzip der Flächensubventionen. Wir fordern die Abschaffung der Direktsubventionen, denn sie sind nichts anderes als eine Subventionierung von Landbesitz.
Förderung von kleinen und mittleren Betrieben durch die Bodenverwertungs- und Verwaltungs- GmbH (BVVG) und anderer staatlicher Flächenverwaltungsgesellschaften, insbesondere von Nebenerwerb und Neugründungen. Konsequente Anwendung der rechtlichen Mittel gegen das Entstehen und Anwachsen der Agrarkonglomerate. Auf Landesebene fordern wir: Jährlich Erstellung und Veröffentlichung eines repräsentativen Pachtpreisspiegels. Grundsätzliche Untersagung von Agrarlandverkauf an Nichtlandwirte sowie Gesellschaften, die von nicht-landwirtschaftlichem Kapital dominiert werden. Ausnahmen sollten hier insoweit möglich sein, wie sie klar dem Ziel der Klimakrisenbekämpfung oder dem Umweltschutz dienen. Ermächtigung der Siedlungsgesellschaften „auf Vorrat“ im Zweifel mit Vorkaufsrecht kaufen zu können.
Arbeitsbedingungen Die Zahlungen pro Hektar statt pro Arbeitskraft fördern die Vergrößerung der Agrarunternehmen und treiben die Bodenpreise in die Höhe statt Arbeitsplätze zu schaffen. Denn je größer der Landbesitz, desto weniger Arbeitskräfte sind im Allgemeinen pro Hektar beschäftigt.
Mindestlohn in der Landwirtschaft Der gesetzliche Mindestlohn gilt mittlerweile auch in der Landwirtschaft. Jedoch wird dieser durch Sonderregelungen für Saisonarbeiter*innen oft umgangen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass von den familienfremden Arbeitskräften fast 60% Saisonarbeitskräften sind. Arbeitsplätze von Selbstständigkeit und Familienarbeit hin zu abhängiger Lohnarbeit. Immer mehr Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gehen verloren. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv zurückgegangen. Ein besonderes Problem für Saisonarbeitnehmer*innen sind die Vermittlungsagenturen, welche häufig horrende Summen für die Vermittlung sowie für die Unterkunft verlangen. Durch die Nichtaushändigung können sie häufig nicht nachvollziehen, wie viel Geld sie wirklich verdienen. Oft erfahren sie erst nach der Rückkehr, dass sie teilweise nur 2€ Stundenlohn bekommen haben. Diese Form der Ausbeutung muss dringend unterbunden werden. Es braucht gerechte Arbeitsbedingungen für alle, unabhängig ihrer Nationalität. Mit 35,1% sind in der Landwirtschaft weniger Frauen tätig als in der Gesamtwirtschaft, wo sie 45,9% der Erwerbsbevölkerung ausmachen. Die meisten Frauen haben entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Sie haben im Bereich Bildung also die gleichen Chancen wie ihre männlichen Kollegen. Mit 10% an Frauen in Führungspositionen im Agrarbereich liegt Deutschland aber weit hinter dem EU- Durchschnitt von 28%. Frauen in der Landwirtschaft sind oft durch mehr Arbeit belastet, da sie sich zusätzlich zu der Arbeit auf dem Hof noch um den Haushalt und die Kinder kümmern. Sie arbeiten als sogenannte Familienarbeitskräfte. Wenn sie nicht angestellt sind, dann können sie auch nicht in die Rentenkasse einzahlen und haben Probleme mit der Sozialversicherung. Rund 40% der Frauen in der Landwirtschaft haben keinen Arbeitsvertrag. Außerdem gehört in den meisten Fällen der Boden nicht den Frauen, sondern den Männern. Auch bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb haben Frauen immer noch mit Vorurteilen zu kämpfen und werden teilweise abgewiesen, weil ihnen die harte körperliche Arbeit und der Umgang mit den landwirtschaftlichen Maschinen nicht zugetraut wird.
Arbeitsschutz Der Schutz der Arbeiter*innen muss immer an höchster Stelle stehen. Das gilt grundsätzlich bei allen Arbeiten, egal ob Landwirtschaft oder auch Forstarbeit. Der Bodenschutz darf nicht auf Kosten der Arbeiter*innen gehen. Für manuelle Arbeiten braucht es einen hohen technischen Standard, ggf. mit Assistenzsystemen. Ist dies gewährleistet, geht der Schutz von Mensch und Natur Hand in Hand. Wir fordern: Es muss sichergestellt sein, dass Arbeit in Familienbetrieben ausgeglichen ist. Hierzu erscheint eine gesonderte Beratungsstelle für Frauen in der Landwirtschaft sinnvoll. Lohndumping muss entschlossen entgegengetreten werden. Dazu braucht es u.a. mehr Stellen bei den Kontrollbehörden, dem Verbot der Praxis der Vermittlungsagenturen und die Unterkunftsabzüge müssen abgeschafft werden. Wer am Hof Arbeit verrichtet, muss auch angemeldet sein und das sozialversicherungspflichtig. Familienarbeit darf nicht kostenlos sein. Insbesondere im Alter profitieren Frauen dann von einer höheren, angemesseneren Rente. Hohe technische Standards müssen gewährleistet werden. Auch hier sind u.a. mehr Stellen bei Kontrollbehörden nötig. Internationaler Handel mit Lebensmittel und anderen Agrarprodukten Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind regelmäßig Gegenstand von (Frei-)Handelsabkommen (z.B. Mercosur) und gerade hier zeigen sich die Spannungsfelder zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und der Einhaltung und Ausweitung sozialer und ökologischer Standards andererseits. Durch das Zusammenschalten von Märkten in einem Sektor, der zwangsläufig direkt auf Grund und Boden und den natürlichen Ressourcen aufbaut, wurden strukturelle Probleme bisher eher verstärkt als beseitigt. Viele sich entwickelnde Länder hängen stark von ihrer landwirtschaftlichen Produktion ab und partizipieren dennoch nur an einem kleinen Teil der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten. Bäuerliche Arbeit, die Grundlage jeglicher landwirtschaftlichen Produktion ist, ist immobil und gerät im Kontext immer stärkerer Akkumulation von Ressourcen und Produktionskapazitäten zunehmend unter enormen wirtschaftlichen Druck mit direkten Konsequenzen auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards.
Die grundlegende Prämisse, dass landwirtschaftliche Produktion jeglicher Art in gesundem Verhältnis zu der dafür vor Ort eingesetzten Fläche stehen sollte, muss daher unbedingt auch für Handelsabkommen im Landwirtschaftsbereich gelten. Eine strenge Einhaltung dieses Grundsatzes führt nicht nur zu einer Dezentralisierung der Wertschöpfung und damit zu einer gerechteren Verteilung, sondern ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Produktion unter hohen sozialen Standards und im Einklang mit den begrenzten natürlichen Ressourcen erfolgen kann. Konkret fordern wir in Bezug auf die europäische Handelspolitik im Landwirtschaftsbereich: Fairhandel statt Freihandel: jegliche Maßnahmen und Abkommen müssen zu einer gerechteren Verteilung der Wertschöpfung führen sowie zu einer Verbesserung der sozialen, ökologischen und Tierwohlstandards. Prämisse jeder Handelsvereinbarung muss sein, dass landwirtschaftliche Produktion nach und nach wieder in ein gesundes Verhältnis zu der vor Ort verfügbaren Fläche gebracht wird. Nur so kann ein nachhaltiger Wasser- und Nährstoffkreislauf wiederhergestellt werden. Handelserleichterungen sind erst zu rechtfertigen, wenn soziale, ökologische und Tierwohlstandards eingehalten werden (Konditionalitätsprinzip). Die Einhaltung dieser Standards sollte durch internationale öffentliche und/oder nicht gewinnorientierte (d.h. gemeinnützige) Zertifizierung erfolgen. Diese Zertifizierung ist partnerschaftlich mit den Handelspartnern zu ermöglichen. Aus der EU exportierte Produkte dürfen den Absatz lokal produzierter Güter nicht gefährden und ausländische Märkte überschwemmen. Um diesen Zustand zu erreichen, muss ein Konditionalitätsprinzip Einzug in jegliche Verhandlungen und Abkommen über internationalen Handel landwirtschaftlicher Erzeugnisse finden: Handelserleichterungen sind erst zu verantworten, wenn soziale, ökologische und Tierwohlstandards eingehalten werden. Dazu gehören im Einzelnen die Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen, die Einführung und Einhaltung eines lokalen Mindestlohnes und die Gewährleistung hoher ökologischer Standards. Zugleich muss klar sein, dass in der EU nicht zugelassene Stoffe (etwa Pestizide, Düngemittel usw.) auch nicht zur Produktion für zum Export in die EU bestimmte Produkte andernorts eingesetzt werden dürfen. Natürlich kann das Konditionalitätsprinzip dazu führen, dass die gehandelten Mengen deutlich zurückgehen. Das ist in diesem Zusammenhang sogar gewünscht, wenn es sich um Agrarrohstoffe handelt und wenn dadurch Weiterverarbeitung in den Ländern selbst stattfindet statt wie bisher in der EU. Dies dient einer suffizienteren Landwirtschaft vor Ort und wird dazu führen, dass abgewanderte Wertschöpfung und Einkommen zurückkehren und mehr Menschen zugutekommen kann. Soweit keine unmittelbaren existenziellen Nebeneffekte für ausländische Produzent*innen resultieren, halten wir diese Art der restriktiven Handelspolitik für vertretbar. Handel muss fair sein und wo das nicht gewährleistet ist, ist es gerechtfertigt, den Handel zwischenzeitlich einzuschränken. Wir fordern die Einhaltung dieser Mindeststandards: Soziale Standards: Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Einhaltung des lokalen Mindestlohns vor Ort Zuallererst muss die Nachfrage vor Ort gedeckt werden, keine Importe aus Ländern, in denen Hunger herrscht (Nahrungsmittelproduktion vor Tierfutterproduktion und Energiepflanzen) Ökologische Standards: Aus der EU exportierte Produkte dürfen den Absatz lokal produzierter Güter nicht gefährden und ausländische Märkte überschwemmen. Dies ist nicht allein eine Frage von Handelspolitik, sondern auch von Konsummustern in Europa, wie beispielsweise bei Hähnchen. Abkehr von Monokulturen Wir fordern die Einhaltung dieser Mindeststandards, sowohl innerhalb der EU als auch in Staaten, mit denen sie handelt: Ressourcen vor Ort (Nährstoffe und Wasser) dürfen nur insoweit genutzt werden, wie sie sich natürlich nachbilden können (Kreislaufwirtschaft) Keine Importe aus Ländern, in denen zur Produktion der Güter Wald vernichtet wird Aus Ländern, in denen Hunger herrscht, sollen keine Grundnahrungsmittel oder Agrarprodukte, die mit deren Produktion in Konkurrenz stehen, importiert werden, wenn dadurch eine Verbesserung der Lage möglich ist. Gleichzeitig sollen die Einkommen von Landwirt*innen, die für den Export produzieren, nicht gefährdet werden. Ausschluss von pauschalen Antibiotika Strengere Flächenvorgaben für die Tierhaltung Verweis: Grundsatzpapier zu progressivem Tierschutz