Wir fordern, dass Menschen mit Beeinträchtigung für ihre Arbeit in Anstellungen unter dem § 219 SGB IX mit mindestens dem Mindestlohn entlohnt werden sollen. Die bisherige Aufstockung der Rentenbeiträge für Beschäftigte in WfbM auf 80% der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV durch die Werkstätten, soll dann für alle Beschäftigten, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, greifen. Die Vermögensgrenzen von schwerbehinderten Menschen, die Grundsicherung beziehen, sollen abgeschafft werden. Wir schließen uns der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. an, dass die Auszahlung der Gelder der verschiedenen Kostenträger direkt aus einer Hand erfolgen soll. In Schwerbehinderteneinrichtungen sollen jeden Monat, mindestens aber quartalsweise, unangekündigte Kontrollen von den zuständigen staatlichen Stellen erfolgen. Dabei sollen zwingend die Arbeitsstätten der Beschäftigten, aber auch die Büroräume der Mitarbeiter*innen kontrolliert werden. Unabdingbar sind für uns auch direkte Gespräche mit Beschäftigten ohne Einbindung der Werkstattleitung, der Gruppenleitungen oder anderen Personen, zu denen eine Abhängigkeit im Werkstattalltag besteht. Diese Kontrollen müssen von speziell psychologisch und heilpädagogisch geschulten Personen durchgeführt werden. Dazu könnten beispielsweise die Rechte der vorhandenen Besuchskommissionen ausgeweitet werden, sowie die Besuchshäufigkeit erhöht werden. Auch muss den Beschäftigten eine Alternative und ein Wohnort- oder Werkstattwechsel ermöglicht bzw. erleichtert werden. Deshalb sollen die Kostenträger wie Sozialhilfeträger und Kranken- bzw. Pflegekassen den Werkstattwechsel und gegebenenfalls auch den Wohnortswechsel schneller und einfacher genehmigen und ermöglichen. Weiter sollen die Beschäftigten durch eine unabhängige Stelle (auf Landesebene) in regelmäßigen Abständen über ihre Rechte geschult und aufgeklärt werden. Dies beinhaltet für uns insbesondere auch die Information über konkrete Anlaufstellen, an die sich die Beschäftigten wenden können. Weitergehend fordern wir langfristig die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und damit die Abschaffung von Werkstätten.