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Beschlussarchiv

N4 2022
Das Internet vergisst nicht, aber Accounts können gelöscht werden!

Antrag N04: Das Internet vergisst nicht, aber Accounts können gelöscht werden!

Plattformbetreiber*innen sollen künftig, aufbauend auf dem Recht auf Löschung aus
Art. 17 EU-DSGVO, verpflichtet werden, Konzepte des automatisierten “Digitalen
Vergessens” in ihre Arbeit einzubinden. Neben einer verpflichtenden Option,
bestimmten Daten durch die Nutzer:innen ein Löschungsdatum zuweisen zu können, sollen
die Plattformbetreiber, nach bestimmten Zeiten der Nicht-Nutzung, einen Account
löschen müssen.
Das Digitale Vergessen sollte sich dabei zumindest in zwei Schritten darstellen:

1. Frontend-Löschung
Im ersten Schritt muss ein Plattformbetreiber die Auffindbarkeit des Profils
einschränken. Nach einer angemessenen Zeit ohne Anmeldung oder Nutzung eines Accounts
muss das Profil deaktiviert werden. Sofern die Plattform dies ermöglicht, sollte
der:die Nutzer:in das Profil jederzeit wieder aktivieren können. Vor einer
Deaktivierung ist der:die Nutzer:in durch die Plattform zu informieren,
einschließlich eines Hinweises auf eine vollständige Löschung des Accounts durch
den:die Nutzer:in.

2. Backend-Löschung
Im zweiten Schritt sollen Plattformbetreiber künftig verpflichtet sein, alle
personenbezogenen Daten eines:einer Nutzer:in zu löschen. Dies muss automatisiert
nach einer angemessenen Frist ohne Zugriff des:der Nutzer:in erfolgen. Vor einer
Löschung ist der:die Nutzer:in durch die Plattform zu informieren.

Opt-Out:
Die Plattformen können den Nutzer:innen verschiedene Optionen anbieten, um eine
Deaktivierung/Löschung auszuschließen. Eine Möglichkeit sind sogenannte Gedenkseiten,
bei denen die Profile der Nutzer:innen in ein digitales Kondolenzbuch verwandelt
werden, oder dass der Zugriff, und damit die Entscheidungshoheit, auf Angehörige/
Vertrauensperson übertragen werden kann, wenn die registrierte Person verstirbt.
Neben der automatisierten und zeitgebundenen Löschung ohne Aufforderung durch die
Nutzer:innen, muss auch das Recht der Nutzer:innen auf ein selbstbestimmtes Löschen
gestärkt werden. Auch wenn es inzwischen einen Rechtsanspruch aus der EU-DSGVO auf
Datenlöschung gibt, ist dieser Weg häufig praktisch versperrt. Dabei wollen wir einen
grundsätzlichen Verständniswechsel, der die Betreiber verstärkt in die Pflicht nimmt
für die vollständige Löschung Sorge zu tragen, Antragswege möglichst zu vereinfacht
und ein harmonisches Ineinandergreifen von automatisierter Löschung und
selbstbestimmtem Löschen schafft. Plattformen müssen verpflichtet werden, mit dem
nötigen Personal für eine vollständige Umsetzung der informationelle Selbstbestimmung
Sorge zu tragen.