Wir leben noch immer in einer Wegwerfgesellschaft. Jährlich produziert jede:r EU-Bürger:in etwa eine halbe Tonne Abfall, wobei bei Menschen in Dänemark mit über 840 Kilo deutlich größere Mengen anfallen als in Rumänien mit 280 Kilo pro Person. Der Durchschnitt von 500 Kilo geht seit Jahren kaum zurück. Zwar ist die Recycling-Quote deutlich gestiegen von nur 87 Kilo in 1995 auf mittlerweile 239 Kilo, aber das allein reicht bei weitem nicht, um Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Es muss bereits bei der Herstellung und Produktion der einzelnen Waren und Geräte angesetzt werden. Genau diesen Aspekt versucht die EU mit ihrer Ökodesign-Richtlinie seit einigen Jahren. Hierin werden Standards und Festlegungen getroffen, die Unternehmen und Hersteller:innen verpflichten und das Ziel einer längeren Lebensdauer der einzelnen Produkte verfolgen. Seit diesem Jahr wurde die Ökodesign-Richtlinie im Rahmen eines größeren Programms zur Ressourcenschonung ergänzt und deutlich verschärft. Das war ein guter Schritt hin zu einer verbesserten Kreislaufwirtschaft. Konkret konnte ein sogenanntes „Recht auf Reparatur“ integriert werden. Damit müssen Hersteller:innen für einen festgelegten Zeitraum Ersatzteile bereithalten. Zudem muss eine Reparatur mit herkömmlichen Werkzeugen möglich sein, ohne dass man das Produkt beschädigt. Außerdem ist es vorgeschrieben, entsprechende Reparatur- und Wartungsinformationen zur Verfügung zu stellen. Als Jusos begrüßen wir die Weiterentwicklung dieser Ökodesign-Richtlinie sehr. Allerdings reicht der Status Quo noch nicht, um die große Menge an anfallendem Elektroschrott dauerhaft zu reduzieren und gleichzeitig wertvolle Ressourcen und das Klima zu schonen. Wir setzen uns stattdessen für weitere staatliche Vorgaben im Bereich der Reparaturmöglichkeiten ein. Freiwillige Selbstverpflichtungen bringen nachweislich, wie in vielen anderen Sektoren, keine Verbesserung mit sich. Konkret machen wir uns daher in diesem Kontext für folgende Forderungen stark: Das „Recht auf Reparatur“ in der EU-Ökodesign-Richtlinie muss auf die bisher nicht inbegriffenen Smartphones, Laptops und weitere kleine Elektrogeräte ausgeweitet werden. Es braucht ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur statt der ausschließlichen Zusicherung des Zugangs zu Ersatzteilen und Anleitungen für sog. professionelle Reparateur:innen. Die Mängelhaftung muss an die Anforderungen der Langlebigkeit der Produkte angepasst werden und dementsprechend von zwei auf mindestens drei Jahre ausgeweitet werden. Gleichfalls sollte die Beweislastumkehr von einem auf zwei Jahre verdoppelt werden. Ein staatlicher Reparaturbonus muss auf Bundesebene oder flächendeckend und nachhaltig in allen Bundesländern eingeführt werden. Dieser soll den Verbraucher*innen in einer Übergangszeit von fünf Jahren als staatlicher Zuschuss von 50 % auf Reparaturleistungen haushaltsüblicher Elektrogeräte bei einer professionellen Reparatur gezahlt werden. Unternehmen und Hersteller:innen müssen verpflichtet werden, die voraussichtliche Haltbarkeit ihrer Produkte transparent anzugeben.